1. Verfügbare Verfahren
Laborinhaber können im Bereich „Daten & Audit“ jederzeit einen selbstbedienten Mandantenexport erstellen. Für einen vollständigen Anbieterwechsel, einen Export oberhalb der technischen Selbstbedienungsgrenze oder eine Migration durch einen beauftragten Dritten senden Sie die Wechselanweisung an support@dentxchange.de. Geben Sie Labor, gewünschtes Ziel, berechtigte Kontaktperson und den gewünschten Starttermin an. Zugangsdaten oder Patientendaten gehören nicht in die E-Mail.
2. Exportierbare Daten und digitale Assets
Der Export umfasst, soweit vorhanden:
- Laborstammdaten, Region, Marken- und PDF-Einstellungen,
- Benutzerkonten in minimierter Form, Rollen und Mitgliedschaften,
- Praxen, Kontaktdaten und Einladungsmetadaten,
- Aufträge einschließlich strukturierter Planung, Optionen, Status und Fallreferenz,
- KVA-Entwürfe, Positionen, freigegebene Versionen und Preislistenreferenzen,
- laborspezifische BEB-Preislisten, Positionen und aktive sowie historische Mapping-Regeln,
- Audit-Ereignisse und Datenlebenszyklus-Anträge sowie
- Logos und vom Kunden bereitgestellte Dateien, sobald Dateiuploads im jeweiligen Tarif aktiviert sind.
Nicht enthalten sind Klartextpasswörter, Sitzungsschlüssel, Einladungstoken, interne Sicherheitsparameter, Quellcode, providerinterne Betriebsdaten sowie Rechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse, soweit deren Ausschluss den Wechsel nicht verhindert oder verzögert.
3. Format und Datenstruktur
Der Selbstbedienungsexport wird als UTF-8-kodierte JSON-Datei mit dem Medientyp application/json bereitgestellt. Das Feld schemaVersion bezeichnet die Formatversion; aktuell gilt Version 1. Tabellen werden als benannte Arrays ausgegeben. Beziehungen werden über stabile Objektkennungen dargestellt, Geldbeträge in Cent und Zeitpunkte als Unix-Millisekunden beziehungsweise ISO-8601-Datum.
Auf Anfrage stellen wir das aktuelle Feldschema und, soweit für den Wechsel erforderlich, einen serverseitig erzeugten Export oder eine dokumentierte Übertragungsschnittstelle ohne zusätzliche Schnittstellengebühr bereit.
4. Wechsel- und Abruffristen
- maximale Ankündigungsfrist zum Start: zwei Monate,
- reguläre Übergangsphase: höchstens 30 Kalendertage,
- Mitteilung technischer Unmöglichkeit: innerhalb von 14 Arbeitstagen,
- begründete alternative Übergangsphase: höchstens sieben Monate,
- einmalige Verlängerung auf Wunsch des Kunden sowie
- Abrufzeitraum nach Übergang: mindestens 30 Kalendertage.
Während des Wechsels werden vereinbarte Sicherheitsmaßnahmen und die Leistungskontinuität aufrechterhalten. Bekannte Kontinuitätsrisiken teilen wir dem Kunden mit.
5. Löschung nach dem Wechsel
Nach erfolgreichem Wechsel und Ablauf des Abrufzeitraums löschen wir exportierbare Daten und digitale Assets oder geben sie zurück. Daten, die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder dokumentierter Sperrgründe vorübergehend nicht gelöscht werden dürfen, werden gesperrt, zweckbeschränkt und nach Wegfall des Grundes gelöscht. Ein Löschantrag kann im Administrationsbereich eingereicht und bis zum Beginn der Umsetzung storniert werden.
6. Bekannte technische Grenzen und Entgelte
Der direkte Browserexport ist derzeit auf weniger als 5.000 Datensätze je exportierter Kategorie ausgelegt. Größere Bestände werden auf Anfrage serverseitig und in Teilarchiven bereitgestellt. Ein Export stellt Daten und Konfiguration bereit, überträgt aber nicht den proprietären DentXChange-Anwendungscode und garantiert keine Funktionsgleichheit einer fachlich abweichenden Zielsoftware.
Bis 12. Januar 2027 werden für gesetzlich geschuldete Wechselarbeiten höchstens unmittelbar verursachte Kosten berechnet. Ab diesem Datum fallen keine Wechselentgelte an. Zusätzliche, ausdrücklich beauftragte Transformations-, Beratungs- oder Implementierungsleistungen können gesondert vergütet werden.
7. Infrastruktur und staatlicher Drittlandszugriff
Webauslieferung und Anwendungsdaten werden über vertraglich gebundene Hosting-, Datenbank-, Zahlungs- und E-Mail-Dienstleister verarbeitet. Die konkret vereinbarten Regionen und Unterauftragnehmer sind im Vertrag zur Auftragsverarbeitung und dessen aktueller Unterauftragnehmerliste bezeichnet. Technische, organisatorische und vertragliche Schutzmaßnahmen dienen dazu, unzulässige Zugriffe und Übermittlungen zu verhindern. Verbindliche Offenlegungen erfolgen nur im Rahmen anwendbaren Rechts und werden, soweit zulässig, gegenüber dem betroffenen Kunden transparent gemacht.
Rechtsgrundlage dieses Registers sind insbesondere die Artikel 25, 26, 28 bis 30 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act).